Port Authority

Hafenbehörde und Sicherheit

Hafenbehörde für die von Niedersachsen Ports betriebenen Häfen ist das Referat 31.1 des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung. Zu den Aufgaben gehören:

  • die Gefahrenabwehr in Hafen- und Schifffahrtsangelegenheiten
  • Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter in Häfen
  • die Erteilung von Ausnahmen bei der Schiffsmüllentsorgung

Nähere Informationen zu den Hafenbereichen sowie Gesetzestexte und behördenspezifische Formulare erhalten Sie unter https://www.mw.niedersachsen.de/.