Port Authority

Hafenbehörde und Sicherheit

Hafenbehörde für die von Niedersachsen Ports betriebenen Häfen ist das Sachgebiet 43.3 im Dezernat 43 der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Zu deren Aufgaben gehören:

  • die Gefahrenabwehr in Hafen- und Schifffahrtsangelegenheiten
  • Überwachung der Beförderung gefährlicher Güter in Häfen
  • die Erteilung von Ausnahmen bei der Schiffsmüllentsorgung

Nähere Informationen zu den Hafenbereichen sowie Gesetzestexte und behördenspezifische Formulare erhalten Sie unter https://www.mw.niedersachsen.de/.