2018 haben wir unseren Korruptionsgefährdungsatlas erstellt. Im Atlas sind die Ergebnisse der Korruptionsgefährdungsanalysen aller Abteilungen, Unternehmensbereiche und Standorte von NPorts abgebildet. Über ein Organigramm ist der Grad der Korruptionsgefährdung sämtlicher Organisationseinheiten auf einen Blick erfassbar. Damit wollen wir insbesondere die Beschäftigten in Bereichen mit erhöhter Korruptionsgefährdung sensibilisieren und einen Fokus auf die sichere Gestaltung sowie die Einhaltung der Prozessabläufe richten. Wir haben fünf potenzielle Merkmale der gesteigerten Korruptionsgefährdung:
- Möglichkeit der Vorteilsgewährung ≥ 10.000 €/a
- Regelmäßiges Einholen von Angeboten
- Möglichkeit der Manipulation von Sachstandsfeststellungen, Prüfergebnissen, Zugang zu vertraulichen Informationen
- Zuständigkeitskonzentration: z. B. Entscheidung und Vollzug
- Häufige Außenkontakte zu Personen, die von den Entscheidungen der Beschäftigten Vor- oder Nachteile zu erwarten haben
Hinweisgebersystem
Seit Juli 2019 haben wir zudem ein Hinweisgebersystem eingeführt. Das System gibt allen die Möglichkeit, unserer externen Vertrauensperson über das Internet anonym Hinweise auf Korruption oder auf ein Fehlverhalten zu geben. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, allgemeine Fragen mit der Vertrauensperson zu klären.
Die Hinweisnachricht wird über ein in datenschutzrechtlicher Hinsicht (EuroPriSe-Siegel) zertifiziertes IT-System (ISO 27001) an unsere unabhängige externe Vertrauensperson weitergeleitet. Diese Person prüft die Hinweise und berät uns zum weiteren Vorgehen. Auf Wunsch der Hinweisgebenden bleibt die Vertrauensperson in Kontakt. Das System ist niedrigschwellig und kann von Beschäftigten sowie ohne Einschränkungen von externen Personen genutzt werden. Der Zugang zum System ist über unsere Compliance-Seite im Internet abrufbar.
Mit diesem großen Schritt wollen wir die Risiken einer möglichen Straftat minimieren und die Aufklärung solcher Fälle erleichtern. Wir können damit auch tatsächliche Fehler und Schlupflöcher im System aufdecken und die Versuchung reduzieren, solche Taten überhaupt zu begehen. Vor allem wollen wir mit diesem System Hinweisgebende schützen. Sie sollen sich auch in Zukunft trauen, Dinge kritisch zu hinterfragen, ohne ihre Stellung und Reputation im Unternehmen zu gefährden oder gar zu verlieren.
Die gemeldeten Hinweise sehen wir als Chance: Sie zeigen uns Schlüsselstellen im Unternehmen auf, die zunächst bei uns intern aufgeklärt werden. Wir können dadurch diese Probleme intern besprechen und beheben, ohne dass diese in Form von Druck von außen, z. B. durch die Medien, an uns herangetragen werden und gegebenenfalls unsere Reputation ohne einen triftigen Grund infrage stellen.
Unser Hinweisgebersystem bietet sowohl durch die gegebenen IT-Sicherheitsstandards als auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der zur Vertraulichkeit verpflichteten externen Vertrauensperson einen sehr hohen Schutzstandard und entspricht damit den Schutzvorgaben der EU-Hinweisgeberrichtlinie vom 23.10.2019, Richtlinie (EU) 2019/1937 zur Bereitstellung sicherer interner Meldekanäle, vorbildlich.
Sensibilisierung
Um unsere Mitarbeitenden darüber zu informieren, wird das System im Intranet, in den Fachvorträgen der externen Vertrauensperson und im E-Learning vorgestellt. Unsere Geschäftspartner weisen wir per E-Mail-Signatur auf das Hinweisgebersystem und unsere Compliance- Seiten hin. Seit der Einführung des Systems haben wir keine Hinweise zu Korruptionsvorfällen bekommen oder Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten, Kartell- und Monopolbildung und anderweitigem Fehlverhalten registriert. Das ist für uns ein gutes Zeichen, worauf wir stolz sind.
Jenseits dieser konkreten Information betreiben wir eine allgemeine Sensibilisierung rund um das Thema „Korruption und Bestechung“. In den Aufsichtsratssitzungen wird fortlaufend allen Mitgliedern über wesentliche Entwicklungen berichtet. Zudem werden die Beschäftigten jährlich schriftlich über die internen Richtlinien informiert.